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Produktinformationen zu Haushaltslampen mit ungebüdeltem Licht und LED-Lampen nach Durchführungsverordnungen 244/2009/EG und 1194/2012/EG zur Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates.
In der PDF-Datei unten finden Sie unter der Artikelnummer Ihres Produkts die technischen Informationen:
Richtige Entsorgung von Lampen
Viele Lampen, wie Entladungslampen, enthalten geringe Mengen Quecksilber und elektronische Bauteile, sind mit diesem Entsorgungshinweis gekennzeichnet und gehören nicht in den Haus- oder Sperrmüll.
Die Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung regelt das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG).
Nach dem ElektroG sind die Hersteller und Importeure für die Rücknahme und das Recycling zuständig.
- LED-Module und LED-Lampen sind zwar frei von Quecksilber, enthalten aber elektronische Bauteile. Sie fallen daher unter die Regelungen des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG).
- LEDs dürfen also nicht in den normalen Restmüll. Sie müssen separat entsorgt werden.
- LED-Lampen sind dabei wie Energiesparlampen zu behandeln und können kostenlos bei entsprechenden Sammelstellen abgegeben werden.
Glüh- und Halogenlampen können weiterhin über den Restmüll entsorgt werden; sie fallen nicht unter das ElektroG.
Das Recycling nach dem ElektroG ist vorgeschrieben für:
Lampenart | Hinweis | Entsorgung |
Leuchtstofflampen | enthalten Quecksilber | Schadstoffsammlung |
Kompaktleuchtstoff-/Energiesparlampen | enthalten Quecksilber | Schadstoffsammlung |
Hochdruck-Quecksilberdampflampen | enthalten Quecksilber | Schadstoffsammlung |
Hochdruck-Metallhalogendampflampen | enthalten Quecksilber | Schadstoffsammlung |
UV-Strahler | enthalten Quecksilber | Schadstoffsammlung |
Natrium-Xenon-Lampen | enthalten außer Natrium keine umweltrelevanten Stoffe - Lampen nicht zerbrechen, da das Natrium bei Kontakt mit Feuchtigkeit reagiert | Schadstoffsammlung |
Natriumdampf-Niederdrucklampen | enthalten außer Natrium keine umweltrelevanten Stoffe - Lampen nicht zerbrechen, da das Natrium bei Kontakt mit Feuchtigkeit reagiert | Schadstoffsammlung |
Xenon-Hochdrucklampen | enthalten keine umweltrelevanten Stoffe. Vorsicht, die Lampen stehen unter Druck! | Nach der Druckentlastung können sie als Hausmüll entsorgt werden |
Glühlampen | enthalten keine umweltrelevanten Stoffe | Hausmüll |
Glühlampen | enthalten keine umweltrelevanten Stoffe | Hausmüll |
Halogenglühlampen | enthalten nur geringste Mengen von Halogen bzw. Halogen-verbindungen | Hausmüll |
Hochvolt-Reflektorlampen | enthalten keine umweltrelevanten Stoffe | Hausmüll |
Kfz-Signal und Zusatzlichtlampen | enthalten keine umweltrelevanten Stoffe | Hausmüll |
Kfz-Scheinwerferlampen | enthalten keine umweltrelevanten Stoffe | Hausmüll |
Kfz-Xenon-Scheinwerferlampen | enthalten Quecksilber | Austausch nur durch Fachwerkstatt |
Anweisungen bei Lampenbruch
Wenn quecksilberhaltige Lampen, z.B. Leuchtstofflampen zerbrechen, gelten folgende Empfehlungen:
- Wenn die Lampe in einer Leuchte zerbrochen ist, trennen Sie zuerst die Leuchte vom Stromnetz, um Stromschläge zu vermeiden.
- Um Schnittverletzungen zu vermeiden, ziehen Sie Einweg- oder Haushaltshandschuhe an.
- Die Teile der Lampe, zum Beispiel mit Karton oder feuchtem Einweg-Haushaltstuch, zusammenkehren. Aus Teppichen lassen sich Splitter und Staub mit Klebeband aufnehmen.
Den betroffenen Raum nach dem Lampenbruch gut lüften (10-15 min), Reinigungsarbeiten bei geöffnetem Fenster durchführen. - Bruchstücke und Reinigungshilfsmittel in einem geschlossenen Plastikbeutel zur nächsten Entsorgungsstelle bringen.
Richtige Entsorgung von Leuchten
Alte Wohnraumleuchten werden nicht vom ElektroG erfasst; sie können also weiterhin ohne Leuchtmittel über den Restmüll entsorgt werden.
Version: 8/x/yBRvAw