1. Vorbeugender Brandschutz: Rauchmelderpflicht
Rauchwarnmelder sind mittlerweile in den meisten Bundesländern Pflicht oder müssen bis zu einem bestimmten Stichtag nachgerüstet werden: In Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Hessen, im Saarland und Baden-Württemberg gilt Rauchmelderpflicht! Bestehende Wohnungen müssen in den Bundesländern Bayern (ab 1.1.2018), Berlin (ab 1.1.2021), Brandenburg (ab 1.1.2021) und Thüringen (ab 1.1.2019) bis zum genannten Stichtag nachgerüstet werden (Stand: Oktober 2017).
Doch auch wo bisher keine Rauchmelderpflicht besteht beziehungsweise erst in einigen Jahren, sollten Bewohner und Eigentümer aus eigenem Interesse handeln. Denn Rauchmelder kosten wenig, verhindern aber im Brandfall großen Schaden und retten Leben.
2. So funktioniert ein Rauchmelder
Dringt jedoch Rauch (E) in die Messkammer, lenkt dieser einige der Lichtstrahlen auf die Fotozelle. Eine Elektronik löst dann den Alarm aus und ein kleines eingebautes Alarmhorn warnt die Bewohner.
Funktionsprinzip eines Rauchmelders
In regelmäßigen Abständen sendet eine Leuchtdiode (A) zielgerichtete Lichtstrahlen (B) in die Messkammer aus – von außen ist dies nicht sichtbar. Dringt kein Rauch durch die Gehäuseöffnungen (C), so bleibt die Fotozelle (D) unbeleuchtet und es wird kein Alarm ausgelöst.
Rauchmelder sind kleine, etwa untertassengroße Batteriegeräte, die Rauch bereits im Anfangsstadium eines Feuers wahrnehmen können. Die Sensoren in den Geräten arbeiten nach dem optischen Prinzip, das heißt die Messung erfolgt mit Lichtstrahlen: Bei einem Brand, steigen die Rauchgase in die Rauchmesskammer, die ausgesendeten Lichtstrahlen werden dadurch gestreut und auf die Fotolinse abgelenkt. Das so erkannte Rauchsignal löst sofort einen impulsartigen, 85 Dezibel lauten Signalton aus. Diesen hohen, durchdringenden Ton hört man auch durch eine geschlossene Tür hindurch.
3. Rauchmelder kaufen
Achten Sie beim Kauf von Rauchmeldern darauf, dass sie nach der Produkt- und Prüfnorm DIN EN 14604 zertifiziert und mit CE-Kennzeichnung versehen sind (Prüfzeichen von VdS, DIN oder TÜV/KRIWAN). Die Geräte sollten außerdem über einen Testknopf zur regelmäßigen Funktionsüberprüfung und über eine Montagesperre bei nicht eingelegter Batterie verfügen. Einen notwendigen Batteriewechsel muss das Gerät etwa vier Wochen vor Funktionsende automatisch melden.
Mehr Sicherheit und Komfort leisten Rauchwarnmelder mit dem „Q-Label” – ein Qualitätszeichen für Rauchmelder mit erhöhter Qualitätsprüfung. Es basiert auf zusätzlichen und strengeren Prüfkriterien, die die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) entwickelt und in der vfdb-Richtlinie 14-01 festgehalten hat. Geräte mit diesem Kennzeichen sind für einen wartungsfreien, sicheren Langzeiteinsatz besonders geeignet (geprüfte Langlebigkeit, Reduktion von Falschalarmen, erhöhte Stabilität gegen äußere Einflüsse, fest eingebaute Batterie mit mindestens zehn Jahren Lebensdauer).
Beachten Sie: Das Q-Label ersetzt nicht die europäische Produktnorm EN 14604, sondern ergänzt sie.
4. Rauchmelder richtig anbringen
Für einen Mindestschutz statten Sie alle Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, die als Rettungswege dienen, mit einem Rauchmelder aus (nach DIN-Norm 14676). Für einen optimalen Schutz installieren Sie zusätzlich einen Rauchmelder im Wohnzimmer.
Für die Installation sind in der Regel die Wohnungseigentümer verantwortlich; die Bewohnerinnen und Bewohner müssen dafür sorgen, dass die Geräte betriebsbereit sind.
Da Rauch immer nach oben steigt, befestigen Sie den Rauchmelder an der Zimmerdecke in der Raummitte beziehungsweise mit mindestens 50 Zentimeter Abstand zu Wänden und Gegenständen. Achten Sie außerdem darauf, dass Sie die Geräte waagerecht und nicht in der Nähe von Lüftungsschächten oder zu nah am Fenster installieren.
Beachten Sie: Ein Rauchwarnmelder erfasst maximal 40 Quadratmeter – achten Sie auf eine ausreichende Anzahl an Meldern.
Für Räume, in denen sich Wasserdampf entwickelt (Küche, Bad) und/oder mit viel Staub (Werkstatt, Dachboden, Keller) kommen Rauchwarnmelder mit Hitzewarnfunktion zum Einsatz: Sie reagieren neben sichtbaren Rauchpartikeln auch auf einen signifikanten Temperaturanstieg.
5. Kohlenmonoxidmelder
Kohlenmonoxid (CO) ist ein unsichtbares, geruchloses, geschmackloses und für den Menschen extrem giftiges und tödliches Gas. CO-Gas entsteht unter anderem durch Haushaltsgeräte welche kohlenstoffhaltige Substanzen wie beispielsweise Erdgas, Flaschengas, Holz, Öl oder auch Holzkohle unter unzureichender Sauerstoffzufuhr verbrennen. Bei defekten oder nicht ordentlich gewarteten Geräten wie zum Beispiel Heizungsanlagen, Gasthermen oder nicht ordnungsgemäß funktionierenden Abluftanlagen kann Kohlenmonoxid in den Wohnraum strömen und wird dann schnell zur tödlichen Gefahr. Das heimtückische an Kohlenmonoxid ist, dass es vom Menschen nicht wahrgenommen werden kann, denn es ist unsichtbar, geruchlos und geschmacklos. Aus diesem Grund wird das hochgiftige Gas auch oftmals als „Leiser Killer” bezeichnet.
In Ländern wie beispielsweise Großbritannien oder den USA sind CO-Melder bereits seit geraumer Zeit auch in privaten Haushalten gang und gäbe. Jedoch auch in Deutschland rückt das Bewusstsein über die potentiellen Risiken von Kohlenmonoxid immer mehr in den Fokus der Mieter, Wohnungseigentümer und Hausbesitzer. Nicht zu unrecht, denn laut den Zahlen des statistischen Bundesamtes wurden beispielsweise im Jahr 2011 ganze 481 Todesfälle durch Kohlenmonoxidvergiftungen gezählt, wobei die Zahl der Verletzten noch weit darüber liegt und jede dritte CO-Vergiftung nicht erkannt und unter Umständen zu späteren Folgeschäden führen könnte.
ACHTUNG: Wenn Sie eine Heizungsanlage, Gastherme, einen Ofen oder Kamin in Ihrer Wohnung oder ihrem Haus haben, sollten Sie auf keinen Fall auf einen Kohlenmonoxid-Melder verzichten!
6. So funktioniert ein CO-Melder
Kohlenmonoxidmelder überwachen mittels elektrochemischen Sensoren, welche auf Grund ihrer hohen Empfindlichkeit engesetzt werden, kontinuierlich die CO-Konzentration der Umgebungsluft. Sobald die Kohlenmonoxidwerte bestimmte Schwellenwerte erreichen (festgelegt in der EN 50291 Norm), wird der CO-Alarm ausgelöst.
7. Abwehrender Brandschutz: Feuerlöscher und Löschdecken
Wenn es bereits brennt, können Sie die Flammen in ihrer Entstehungsphase wirkungsvoll mithilfe eines Feuerlöschers oder einer Löschdecke bekämpfen. Als Haushaltsfeuerlöscher eignen sich zum Beispiel Pulverlöscher. Dabei erstickt sogenanntes ABC-Pulver (ein feinpulvriges Salzgemisch) Brände fester Stoffe, flüssiger Stoffe und Brände von Gasen (Brandklassen A, B und C). Alternativ können auch Schaumlöscher eingesetzt werden. Vorteil: Löschmittelrückstände sind auf die Brandfläche beschränkt. Schaumlöscher können Sie bei Bränden fester Stoffe und flüssiger Stoffe einsetzen (Brandklassen A und B).
Bildergalerie Brandschutz und Rauchmelder
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Rauchmelder retten Leben und sind in den meisten Bundesländern Pflicht!
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Kohlenmonoxidmelder oder CO-Warnmelder sind zwar keine Pflicht, aber lebensrettend! Vor allem, wenn Sie Feuerstätten in geschlossenen Räumen betreiben – etwa einen Kamin oder Kohleofen.
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Löschdecken sind besonders in Küchen ein geeignetes Mittel zur Brandbekämpfung. Fängt beispielsweise Kochgut in Töpfen oder Pfannen an zu brennen, werfen Sie die Löschdecke darüber. Das Feuer wird erstickt, ohne das irgendwelche Löschmittelschäden entstehen.