Minis für jeden Grilltyp
Wohnraum ist heutzutage ein knappes Gut, das gilt auch für Außenbereiche. Vielen steht nur ein kleiner Grünstreifen, eine kleine Terrasse oder ein Balkon zur Verfügung. Hinzu kommt: Mehr als die Hälfte der Deutschen lebt zur Miete – und muss sich an entsprechende Regeln halten. Bleibt bei all diesen Einschränkungen noch Platz für echten Grillspaß? Auf jeden Fall! Denn die Auswahl an Kompaktgeräten ist groß und sogar bei der Heizart wird jede Vorliebe bedient.
Weniger für Mieter auf dem Balkon, dafür aber umso mehr für Kleingartenbesitzer, Camper oder Picknicker, die das klassische Raucharoma nicht missen wollen, eignen sich Mini-Kohlegrills. Die Geräte sind meist mit Griff ausgestattet und damit ideal für unterwegs. Dank innovativer Konzepte wie dem LOTUSGRILL mit Lüfter genießen Sie Ihr BBQ to-go raucharm und ohne kleckerndes Fett. Durch die doppelwandige Konstruktion des LOTUSGRILLS kann er sogar im aufgeheizten Zustand gefahrlos angefasst und getragen werden. Automatisch zündbar, schnell auf Temperatur, stufenlos regulierbar: Alles, was „große“ Gasgrills für BBQ-Gourmets so begehrenswert macht, gibt es auch im Kompaktformat! Als Tischgrills können sie direkt auf dem Esstisch Platz nehmen, oder z. B. auf einem mobilen Servierwagen ganz nach Bedarf verschoben werden. Das qualmfreie Gasgrillen ist auch mit Mietsverhältnissen perfekt kompatibel.
Auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses oder im offenen Wintergarten erfreut sich der Elektrogrill größter Beliebtheit. Die Nachbarn jedenfalls werden den rauch- und geruchsarmen Elektrogrill lieben lernen. Beim Geschmack steht der Elektrische den Klassikern in Nichts nach. Selbst indirektes Grillen ist heute problemlos elektrisch möglich, der Grillmeister muss sich also bei der Auswahl der Gerichte nicht beschränken.
Was muss man beim Grillen auf dem Balkon und Terrasse beachten?
1. Prüfen Sie Ihren Mietvertrag
Es gibt kein Grundrecht aufs Grillen. Wenn Ihnen im Mietvertrag das Grillen auf Balkonen und im Mietergarten verboten ist, müssen Sie leider fürs BBQ an eine andere Location ausweichen.
2. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn
Auch wenn der Mietvertrag das Grillen nicht ausschließt, ist spätestens dann Schluss, wenn sich Nachbarn gestört fühlen. Denn eine Beeinträchtigung anderer Mieter ist durch die Mietverträge regelmäßig ausgeschlossen. Abhilfe: Gleich die Nachbarn zur Grillparty einladen. Wer mitfeiert, beschwert sich nicht.
3. Vermeiden Sie eine starke Rauchentwicklung
Beim Kohlegrillen sollte die Rauchentwicklung möglichst gering gehalten werden. Wie das geht? Mit hochwertiger, absolut trockener Grillkohle oder Grillbriketts. Eine besonders raucharme Alternative sind z. B. Kokosbriketts.
4. Beachten Sie Sicherheitsregeln beim Grillen
Selbst wenn alle Nachbarn einverstanden sind, gelten Sicherheitsregeln:
Eine Übersicht von kompakten Grillgeräten für Ihren Balkon oder Ihre Terrasse
Plancha: Grillen wie in Spanien
Die Plancha (spanisch: „Platte“) ist nichts anderes als ein Grill, der anstelle des Rosts eine Grillplatte hat, ursprünglich aus Spanien stammt und auch bei Grillfans hierzulande immer beliebter wird. Die Stahlplatte kann mit unterschiedlich heißen Grillzonen betrieben werden und ermöglicht so ein perfektes Garen fast aller Speisen. Fisch, Fleisch, Gemüse und auch Obst können schonend gegrillt werden, die Plancha setzt hier völlig neue Maßstäbe. Auch leckere Nachtische können Sie auf der Plancha-Platte rösten. Sie nimmt keine Gerüche an, dadurch lassen sich Süßspeisen ebenso wie würzige Steaks zubereiten.
Grillen mit einem kompakten Kohlegrill
Der kompakte Kohlegrill ermöglicht einfaches und komfortables Grillen auf der Terrasse oder auf dem Balkon. So kann man jede Speise auf dem Grill mit dem richtigen Rauchgeschmack zubereiten.
BBQ auf dem Balkon mit Elektro High-Tech Power!
Nie wieder schwere Gasflaschen oder Kohlesäcke schleppen. Einfach einstecken und losgrillen. Denn ein elektrischer Tischgrill befeuert Ihr Grillerlebnis ganz ohne Gas oder Kohle. Egal ob im Wohnzimmer oder auf dem Balkon. Ein elektrischer Tischgrill erzeugt weder Qualm noch Dreck, noch unerwünschte CO2-Emissionen (Ökostrom vorausgesetzt).