Winterdienst: Alle Regelungen zum Schnee räumen
Im Winter wird es schnell glatt und rutschig. Während andere sich zu dieser Zeit weit weg in den Urlaub und ins sonnige Warme begeben, müssen die Daheimgebliebenen sich um die zugeschneiten Wege vor ihrer Haustür kümmern. Um Unfälle zu vermeiden, ist der Winterdienst daher unerlässlich. Hier erfahren Sie, wer welche Pflichten hat, wie Sie Schnee und Eis am besten entfernen und was es dabei zu beachten gibt.
Sicher durch den Winter: Warum regelmäßiges Schneeräumen Pflicht ist
Schnee und Eis machen vielerorts den Winter und seinen Zauber aus. Doch die Kälte bringt auch eine erhöhte Verantwortung für Grundstücksbesitzer und Gemeinden mit sich: Sie müssen der Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Das bedeutet, dass sie dafür Sorge tragen müssen, dass Wege, Plätze und Straßen sicher begehbar sind.
Sind Sie also Grundstückseigentümer oder wurde Ihnen der Winterdienst im Mietvertrag bzw. durch die Hausordnung übertragen, dann müssen Sie diesen aus folgenden Gründen ausführen:
- Sicherheit für Fußgänger und Fahrzeuge: Schnee und Eis erhöhen das Unfallrisiko erheblich.
- Vermeidung von Schäden: Schnee und Eis können nicht nur zu Personenschäden führen, sondern auch teure Sachschäden an Fahrzeugen, Straßen und Gebäuden verursachen.
- Verantwortung und Haftung: Vernachlässigen Sie Ihre Pflicht, können Sie im Schadensfall haftbar gemacht werden. Das gewissenhafte Erledigen des Dienstes ist daher nicht nur eine Frage der Vorsicht.
Wer kümmert sich um was – und wann?
Im Winter stellt sich oft die Frage: Wer ist wann und wo für den Winterdienst verantwortlich? Denn je nach Ort und Nutzung unterscheiden sich die Zuständigkeiten und der Umfang der Maßnahmen. Die nachfolgende Tabelle verschafft Ihnen einen Überblick.
Ort | Verantwortlich | Details |
---|---|---|
Privatgrundstücke und angrenzende Gehwege | Grundstückseigentümer oder Mieter |
• Wege in 1–1,5 m Breite von Schnee räumen und streuen • Zugänge zu Briefkästen, Hydranten, Garagen etc. freihalten |
Gewerbegrundstücke |
Eigentümer und Pächter
|
• sicherer Zugang muss gewährleistet sein • nicht komplett zu räumen • gilt auch für Kundenparkplätze |
Parkplätze und Stellflächen | Eigentümer oder Betreiber |
• sicherer Zugang zu abgestellten Fahrzeugen muss gewährleistet werden • Parkplätze müssen nicht komplett geräumt werden |
Öffentliche Straßen und Plätze | Gemeinde oder Stadt |
• innerorts werden gefährliche Stellen geräumt und gestreut • außerorts nur besonders gefährliche Stellen (Fuß- und Radwege aber nicht) |
In Bezug auf die Uhrzeit gilt für alle Beteiligten, dass Sie Ihrem Winterdienst an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr nachkommen müssen. Fällt also in der Nacht Schnee nach, müssen Sie nicht extra aufstehen, um Schnee zu schippen.
Schneeräumung und Streuen – diese Maßnahmen gehören
Zum Winterdienst gehören im Wesentlichen zwei Maßnahmen: den Schnee räumen und Streumittel gegen Glatteis streuen. Im Folgenden erfahren Sie, was es dabei zu beachten gilt und wie Sie sich die Arbeit etwas erleichtern können.
Schneeschippen leicht gemacht
Schaufeln, stechen, schieben: Schneeschieber ist nicht gleich Schneeschieber. Es gibt verschiedene Modelle, die für verschiedene Techniken des Schneeräumens konzipiert sind. Ein breiter Schneeschieber oder eine Schneewanne sind ideal, wenn Sie den Schnee großflächig vor sich herschieben wollen. Kleinere, tiefere Schneeschaufeln sind für das Schaufeln und Heben geeignet. Für hartnäckiges Eis bieten sich Modelle mit scharfen Kanten oder Eisstecher an, die das Eis aufbrechen.
Unabhängig davon, für welches Modell Sie sich entscheiden, sollten Sie darauf achten, dass der Schneeschieber in seinen Proportionen zu Ihnen und Ihrer Technik passt. Prüfen Sie, ob der Schieber leicht oder schwer genug ist, gut in der Hand liegt und beachten Sie auch die Länge des Stiels. Es gibt ergonomisch geformte Stiele und Griffe, die Ihnen das Räumen des Schnees weiter erleichtern können. Beim Schneeschippen sollten Sie vor allem auf Ihre Haltung achten. Ihr Rücken sollte stets gerade sein. Außerdem ist es sinnvoller, mehrfach weniger Schneemasse anzuheben als zu viel auf einmal. Schippen Sie daher bei anhaltenden Schneefällen regelmäßig und warten Sie nicht zu lange.
Hinweis: Wenn Sie sehr viele Wege und Zufahrten zu Garagen und Straßen von Eis und Schnee befreien müssen, können Sie sich die Arbeit mit einer Schneefräse erleichtern.
Von Salz bis Sand – womit streut es sich am besten?
Haben Sie den Schnee beseitigt, geht es darum, der Glätte auf Wegen entgegenzuwirken. Doch in Bezug auf die Wahl des Streuguts gibt es verschiedene Optionen. Wir stellen Sie Ihnen kurz vor.
Streuen mit Salz:
Streusalz schmilzt das Eis zwar schnell und effektiv, ist jedoch umweltschädlich und schadet Tieren und Pflanzen. Auch Straßenbeläge vertragen das Salz auf Dauer nicht.
Streuen mit Holzspänen:
Holzspäne sind eine umweltfreundliche Alternative zu Streusalz. Sie bieten Halt, schmelzen das Eis jedoch nicht und müssen daher regelmäßig nachgestreut werden.
Streuen mit Kies und Splitt:
Kies und Splitt bieten einen guten Halt auf glatten Flächen. Sie sind zudem günstig. Allerdings bleiben Rückstände zurück, die später entfernt werden müssen.
Hinweis: Vielerorts ist der Einsatz von Streusalz verboten, wenn keine Extremsituation wie Blitzeis vorliegt. Dies liegt vor allem an der umweltschädlichen Wirkung. Informieren Sie sich daher am besten vorab über Ihre individuellen örtlichen Regelungen.
Weitere wichtige Hinweise und Regelungen zum Winterdienst
Es gibt noch einige weitere wichtige Regelungen, die Sie beim Winterdienst beachten müssen. Dazu zählen die folgenden Hinweise:
- Winterdienst bei Krankheit, Urlaub und Behinderung: Dem Winterdienst ist in jedem Fall nachzukommen. Krankheit, Urlaub und Behinderungen entbinden Sie als verantwortliche Person nicht. Falls Sie den Winterdienst nicht selbst erledigen können, müssen Sie einen Ersatz organisieren – idealerweise einen Freund, einen Nachbarn oder ein Familienmitglied.
- Breite des Gehwegs: Die Breite, die Sie auf einem Gehweg freischaufeln müssen, hängt vom Verkehrsaufkommen ab. Während in Städten und Kleinstädten daher häufig 1–1,5 m zu räumen sind, können die Regelungen in ländlichen Gegenden einen schmaleren Pfad vorsehen.
- Achtung Fußgänger: Nicht nur Grundstückseigentümer und die Gemeinde sind dafür verantwortlich, Sie zu schützen. Fußgänger tragen auch eine Eigenverantwortung für ihre Sicherheit. Rutschen Sie also aus und tragen Sie dabei nachweislich ungeeignetes Schuhwerk, tragen Sie am Unfall eine Mitschuld.
Häufige Fragen
Noch Fragen? Dann stöbern Sie durch unseren Bereich zu den häufigsten Fragen rund um den Winterdienst.