Fördermittel der Bundesländer für Balkonkraftwerke

In immer mehr Bundesländern finden Sie für Balkonkraftwerke seit Januar 2023 verschiedene Förderprogramme. Im Rampenlicht von Solarstrom und der damit einhergehenden Photovoltaik-Förderung sind das gute Nachrichten.

Ein Balkonkraftwerk (Stecker-Solaranlage) ist eine kleine Photovoltaikanlage, die aus ein bis maximal 2 Solarmodulen besteht. Sie ist an einen Wechselrichter angeschlossen, welcher für die Umwandlung von Gleichstrom in den üblichen Wechselstrom sorgt. So können Sie die Mini-Solaranlage im Stromnetz eines Hausnetzes oder einer Wohnung mittels einer haushaltsüblichen Steckdose betreiben. Über ein Stromkabel speist die Anlage den so produzierten Strom in eine Steckdose ein. Hausgeräte im selben Stromkreislauf nutzen den so erzeugten Solarstrom vorrangig, anstelle des Stroms, welcher aus dem öffentlichen Netz bezogen wird. Auf diese Weise darf in Deutschland derzeit bis zu 800 kWh Strom pro Jahr selbst produziert werden.

Stecker-Solargeräte auf Ihrem Balkon bringen darüber hinaus einige Vorteile mit sich: Sie sind einfach zu installieren und erfordern keine umfangreichen Umbauten oder Installationen. Sie sind wesentlich günstiger im Vergleich zu einem traditionellen Solarstromsystem. Je nach Größe kostet Sie ein Balkonkraftwerk zwischen 500 und 1.500 Euro. Steckerfähige PV-Anlagen ermöglichen jenen eine umweltfreundliche Energieversorgung, die keine Möglichkeit haben eine Photovoltaikanlage auf dem Dach zu installieren. So können beispielsweise auch Menschen in Mietwohnungen von erneuerbaren Energien profitieren. 

In Deutschland ist der Betrieb eines Balkonkraftwerks pro Haushalt erlaubt, ohne dass Sie dafür eine besondere Genehmigung benötigen. Allerdings müssen einige Bestimmungen eingehalten werden. Eine Orientierung darüber gibt die VDE-Norm: VDE V 0126-95. Im ersten Schritt müssen Sie das Balkonkraftwerk bei Ihrem Netzbetreiber bzw. bei den zuständigen Stadtwerken anmelden. Zusätzlich ist es im sogenannten Marktstammdatenregister einzutragen.

Wenn Sie sich an die entsprechenden Vorgaben halten, kann die Anlage ohne Hinzuziehung eines Elektrofachbetriebes selbst angeschlossen werden. Nachfolgende Voraussetzungen empfehlen wir vorab zu prüfen:

  • • Ihr Balkon sollte Richtung Süden ausgerichtet sein.
  • • Leben Sie in Miete, fragen zwingend nach, ob Sie für die Installation auf dem Balkon das Einverständnis bekommen.
Aufschrift Fördermittel auf Ordner

In unserem Ratgeber Selbst Strom erzeugen mit einem Balkonkraftwerk  informieren wir Sie ausführlich darüber, was es noch alles zum Thema zu wissen gibt. Sind Sie Wohnungseigentümer und am eigenen Solarstrom interessiert, scheuen jedoch den finanziellen Aufwand für eine PV-Anlage, hilft Ihnen vielleicht unser Ratgeber zur PV-Förderung mittels KfW-Kredit, EEG-Vergütung und weiteren Fördermitteln.

Das Solarpaket I wurde von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Das Gesetzespaket wird die Bürokratie bei der Installation von Photovoltaikanlagen abbauen und den Ausbau der Solarenergie in Deutschland vorantreiben.

Mehr zu den Vereinfachungen finden Sie hier:

Solarpaket I

Welche Bundesländer Sie mit der Förderung eines Balkonkraftwerks unterstützen, haben wir im Nachfolgenden zusammengetragen:

Berlin

Seit dem 23. Februar 2023 fördert das Land Berlin je Wohnung ein Balkonkraftwerk. Sie erhalten eine Förderung in Höhe von 500 €. Ist das Stecker-Solargerät günstiger, wird es Ihnen komplett erstattet. Einen Antrag und weitere Informationen finden Sie auf dem Webportal Solarwende Berlin der Berliner Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe).

Mecklenburg-Vorpommern

Für Mietende stehen in Mecklenburg-Vorpommern noch Fördermittel für eine Stecker-Solaranlage bereit. Pro Wohneinheit können Sie für die Anschaffung und Installation einer steckerfertigen Mini-PV-Anlage einen Betrag in Höhe von 500 € erhalten. Weitere Informationen zur Beantragung sowie dem aktuellen Stand des Kontingents finden Sie beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Für Eigentümer sind die Mittel für eine Stecker-Solaranlage bereits ausgeschöpft.

Niedersachsen

Einige Stätdte bieten in Niedersachsen eine Förderung für Balkon-Solaranlagen an.

• In Braunschweig können Sie je nach Größe der steckerfertigen PV-Anlage mit einem Zuschuss von 250 bis 400 € rechnen.

• In Göttingen kommt Ihnen bei der Anschaffung eines Balkonkraftwerks ein pauschaler Zuschuss von 360 € zugute.

• In Oldenburg erhalten Sie 200 € Förderung für ein Balkon-Solarmodul, 300 € für 2 Module.

• In Lüneburg gibt es pauschale 150 € sowie einem 30%igen Zuschuss auf die Investitionskosten einer steckfertigen Solaranlage.

Ist Ihre Stadt nicht dabei? Prüfen Sie am besten auch direkt bei Ihrer Kommune, ob diese über ein Förderangebot verfügt. Genaueres zu den Konditionen und der Beantragung finden Sie bei der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen.

Schleswig-Holstein

Für ein Balkonkraftwerk, dessen Leistung zwischen 250 und 600 Watt liegt, bekommen Sie in Schleswig-Holstein eine Förderung in Höhe von 200 €. Genauere Informationen erhalten Sie beim dortigen Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur.

In nachfolgend aufgeführten Bundesländern gibt es aktuell weder vom Bund noch vom Land Förderungen für Balkonkraftwerke. Einige Kommunen/Städte haben in diesen Bundesländern jedoch regionale/kommunale Förderprogramme aufgelegt. Fragen Sie daher am besten direkt bei Ihrer zuständigen Kommune nach. 

  • • Baden-Württemberg
  • • Bayern
  • • Hessen
  • • Nordrhein-Westfalen
  • • Rheinland-Pfalz

In nachfolgenden Bundesländern sind uns aktuell keine Förderungen für Balkonkraftwerke bekannt:

  • • Brandenburg
  • • Bremen
  • • Hamburg
  • • Saarland
  • • Sachsen
  • • Sachsen-Anhalt
  • • Thüringen

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