Umweltverträglich, effizient, zukunftssicher – das Heizen mit einer Wärmepumpe kann Heizkosten sparen und hat gerade gegenüber Öl- und Gasheizungen viele Vorteile. Einen Haken gibt es trotzdem: Die Anschaffung und die Installation können je nach Modell ziemlich teuer werden. Deshalb gibt es verschiedene Arten der Förderung für die eigene Wärmepumpe – vom Kredit über staatliche Zuschüsse bis hin zu steuerlichen Vorteilen.
Förderungen für den Einbau Ihrer Wärmepumpe
Wärmepumpen haben im Betrieb gegenüber traditionellen Heizsystemen kaum Nachteile. Ganz im Gegenteil: Sie laufen öl-, gas- und strombetriebenen Heizungen mittlerweile in fast allen wichtigen Bereichen den Rang ab. Das gilt besonders für ihre Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit.
Das Problem: Nicht jeder Privathaushalt kann sich eine Wärmepumpe leisten. Denn gerade in der Anschaffung und mit Blick auf den Einbau sind die Geräte weiterhin vergleichsweise teuer. Auch deshalb gibt es bereits heute eine ganze Reihe von staatlich unterstützten Fördermöglichkeiten für den Kauf einer Wärmepumpe. Dazu zählen:
• Zuschüsse für den Heizungstausch, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden können,
• Förderungen von Effizienz-Einzelmaßnahmen und Heizungsoptimierung vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA),
• Ergänzungskredite für Heizungsförderung der KfW sowie auch
• Steuerabschreibungen energetischer Sanierungsmaßnahmen.
Die Wärmepumpen-Förderung der KfW
Bis vor Kurzem wurde die Förderung für den Einbau von Wärmepumpen bzw. den Heizungstausch noch über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) abgewickelt. Seit der am 1. Januar 2024 in Kraft getretenen Überarbeitung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) müssen diese Zuschüsse jedoch bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Wie die Antragstellung funktioniert und was Sie in der Kommunikation mit der KfW beachten müssen, erklären wir Ihnen in der folgenden Kurzanleitung.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein
Für die Förderung einer neuen Heizungsanlage bzw. eines Heizungstauschs bei der KfW müssen einige Grundvoraussetzungen erfüllt werden. Das gilt sowohl für den Heizungstyp als auch für die Art der geplanten Maßnahmen:
• Es muss sich um den Kauf bzw. die Installation einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe handeln (gefördert werden zudem solarthermische Anlagen, Brennstoffzellenheizungen, Biomasseheizungen und wasserstofffähige Heizungen).
• Die angestrebte Maßnahme muss die Energieeffizienz des Gebäudes erhöhen und/oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch.
• Der Antrag muss für ein bestehendes Wohngebäude gestellt werden: seit dem Bauantrag bzw. der Bauanzeige müssen mindestens 5 Jahre vergangen sein.
• Neben dem Einbau der Heizungsanlage wird eine Optimierung des gesamten Heizungsverteilersystems vorgenommen (inkl. eines sogenannten hydraulischen Abgleichs).
Kostenübernahme – aber wie hoch?
Wärmepumpen für selbstnutzende Eigentümer von der KfW mit bis zu 70 Prozent gefördert. Die maximal förderfähigen Kosten liegen bei 30.000 Euro. Die Förderung der KfW setzt sich dabei aus den folgenden Bestandteilen bzw. Förderwegen zusammen:
Voraussetzungen | Übernahme | |
---|---|---|
Grundförderung | • gilt grundsätzlich für jeden, der eine neue Heizung in ein Bestandsgebäude einbaut | 30 Prozent |
Geschwindigkeits-Bonus | • Austausch einer alten, fossilen Heizungsanlage bis zum 31. Dezember 2028 (in einem selbstbewohnten Haus) • bestehende Gas- und Biomasseheizungen müssen mindestens 20 Jahre alt sein | 20 Prozent |
Einkommens-Bonus | • das zu versteuernde Einkommen des Haushalts des Antragstellers liegt bei unter 40.000 Euro im Jahr | 30 Prozent |
Effizienz-Bonus | • erfordert den Einbau einer Luft-Wasser-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel oder einer Erdwärmepumpe | 5 Prozent |
Schritt für Schritt zur Förderung
Informationen zur Antragstellung und Hilfe bei der Beantragung von Fördermitteln erhalten Sie beim sogenannten Zuschussportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Wie Sie am besten bei der Antragstellung vorgehen und welchen Schritten Sie dabei folgen sollten, erklären wir Ihnen hier in aller Kürze:
- Informationen und Angebote einholen: Informieren Sie sich über die ungefähren Kosten für den Einbau und die Installation Ihrer favorisierten Wärmepumpe. Vergeben Sie jedoch unter keinen Umständen schon einen Auftrag.
- Antrag stellen: Legen Sie einen Account im Kundenportal „Meine KfW“ an und stellen Sie dort nach der Registrierung Ihren Förderantrag. Dazu benötigen Sie einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag, aus dem sich das voraussichtliche Datum der Umsetzung der Maßnahme ergibt.
- Zusage abwarten: Sind alle Voraussetzungen für die Förderung erfüllt, erfolgt die Zusage in der Regel innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung.
- Vorhaben umsetzen und Identität bestätigen: Sobald die Zusage da ist, können Sie die entsprechenden Heizungsfachleute beauftragen und das Projekt starten. Die Umsetzung muss innerhalb von 36 Monaten erfolgen.
- Nachweise einreichen und Auszahlung veranlassen: Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind, können Sie die Auszahlung Ihres Zuschusses beantragen. Dazu laden Sie im Kundenportal „Meine KfW“ die nötigen Nachweise hoch. Zu diesen Nachweisen zählt unter anderem auch die sogenannte BnD-ID, ein 15-stelliger Code. Diesen Code finden Sie auf der sogenannten Bestätigung nach Durchführung (BnD). Die BnD wird Ihnen von dem beauftragten Fachunternehmen ausgehändigt.
- Zuschuss erhalten: Haben Sie den Antrag auf Auszahlung abgesendet, dann erhalten Sie von der KfW eine Auszahlungsbestätigung. Dieses Dokument finden Sie im Kundenportal unter dem Menüpunkt „Meine Anträge“. In der Auszahlungsbestätigung wird auch der genaue Termin der Auszahlung genannt.
Wärmepumpenfinanzierung über einen Kredit
Zusätzlich zur staatlichen Förderung können Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auch einen sogenannten KfW-Ergänzungskredit für Heizungsförderung beantragen. Die Aufnahme eines solchen Kredits kann aus ganz verschiedenen Gründen sinnvoll sein:
• Die Eigenmittel reichen nicht aus: Bleibt auch mithilfe von staatlichen Zuschüssen nicht genug Geld für den Einbau und die Installation der Wärmepumpe übrig, dann kann der Ergänzungskredit die verbleibenden Kosten decken.
• Sie sichern sich Zinsvorteile: In der Regel bietet der KfW-Kredit günstigere Konditionen als ein herkömmlicher Bankkredit.
• Längerfristige Finanzierung anstreben: Der Ergänzungskredit der KfW kann lange Laufzeiten und tilgungsfreie Anlaufjahre umfassen. So reduzieren Sie die monatliche finanzielle Belastung.
Der Ergänzungskredit für Heizungsförderung kann für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden beantragt werden und bis zu 120.000 Euro Kredit je Wohneinheit umfassen. Zudem wird bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro ein zusätzlicher Zinsvorteil gewährt.
Tipp: Über die genauen Konditionen des Ergänzungskredits für Heizungsförderung informieren Sie sich am besten direkt auf den Infoseiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Steuerliche Abschreibung zur Förderung der Wärmepumpe
Statt eine staatliche Förderung zu beantragen oder einen Ergänzungskredit aufzunehmen, können Sie mit Blick auf den Kauf und den Einbau einer Wärmepumpe auch den Weg der steuerlichen Abschreibung wählen. Bis einschließlich 2029 sind sogenannte energetische Sanierungsmaßnahmen von der Steuer absetzbar. Damit Sie diesen Förderweg nutzen können, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
• Das Gebäude muss selbst bewohnt werden.
• Das Gebäude muss zum Förderzeitpunkt mindestens 10 Jahre alt sein.
• Das Projekt muss von einem Fachunternehmen umgesetzt werden.
Insgesamt dürfen auf diesem Weg pro Objekt Kosten in Höhe von bis zu 200.000 Euro angesetzt werden, von denen 20 Prozent erstattet werden. Die Erstattung wird im Rahmen der steuerlichen Abschreibung allerdings auf drei Jahre aufgesplittet.
Vorsicht: Sie müssen sich bei der Finanzierung einer Wärmepumpe für einen Förderungsweg entscheiden. Wollen Sie also eine steuerliche Förderung in Anspruch nehmen, dann dürfen Sie zuvor keine staatlichen Zuschüsse beantragt haben.
Regionale Förderprogramme in der Übersicht
Neben diesen Maßnahmen gibt es auch regionale Förderprogramme. Hier finden Sie alle auf einen Blick:
Förderung | Voraussetzungen | |
---|---|---|
Berlin (zurzeit pausiert) |
Bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. 15.000 Euro pro Wohneinheit. |
• Austausch einer alten Heizung mit einer Wärmepumpe • neues Heizsystem muss nach Einbau optimiert werden (inkl. eines hydraulischen Abgleichs) |
Bremen | Bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten. |
• Austausch einer Ölheizung mit einer Wärmepumpe |
Hamburg |
Mindestens 3.500 Euro für Luft-Wasser-Wärmepumpen und mindestens 5.000 Euro für Erdwärmepumpen. Alternativ auch Förderkredite bis 75.000 Euro. |
• Installation einer Erd- oder Grundwasserwärmepumpe im Neubau |
Niedersachsen (in bestimmten Gemeinden und Stadtteilen) |
Maximaler Zuschuss in Höhe von 7.250 Euro. • Einbau von Wärmepumpen im Neubau und in Bestandsgebäuden | |
Nordrhein-Westfalen |
10 Euro pro Bohrmeter für Erdwärmesonden und 6 Euro pro m2 für Kollektoren. |
• Erschließung einer Wärmequelle für eine Erdwärmepumpe bzw. Verlegung von Kollektoren |
Rheinland-Pfalz |
Maximal 100.000 Euro für einen Vier-Personen-Haushalt und 5.000 Euro für jedes weitere Mitglied. |
• Einbau einer klimafreundlichen Heizungsanlage oder energetische Sanierung |
Saarland |
Zinsgünstige Kredite, mit denen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert werden können (maximal 700.000 Euro). |
• Einbau einer Wärmepumpe (bei gleichzeitiger Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen) |
Sachsen |
Förderbank-Darlehen über mind. 35.000 Euro. |
• Installation einer Erdwärmepumpe in einem Neubau mit mindestens drei Wohneinheiten |
Sachsen-Anhalt |
Förderkredit von bis zu 50.000 Euro (Mindestdarlehen: 10.000 Euro). |
• Austausch einer alten Heizung mit einer Wärmepumpe • neues Heizsystem muss nach Einbau optimiert werden (inkl. eines hydraulischen Abgleichs) |
Schleswig-Holstein |
Zuschuss von bis zu 2.000 Euro (maximal 50 Prozent der Gesamtkosten). Antragsteller, die Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen, können die doppelte Fördersumme erhalten. |
• Einbau der Wärmepumpe muss bereits über das BEG EM gefördert werden |
Häufige Fragen zur Förderung von Wärmepumpen
Was gibt es rund um die Förderung von Wärmepumpen noch zu beachten? Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten auf einen Blick.
Wie lange habe ich nach einer Zusage Zeit für den Einbau?
Nach der Zusage Ihres Förderantrags durch die KfW haben Sie 36 Monate Zeit, um die Wärmepumpe einzubauen und die alte Heizung auszutauschen. Überprüfen Sie aber sicherheitshalber die jeweiligen Förderrichtlinien und informieren Sie sich im Notfall auch, ob eine Fristverlängerung beantragt werden kann.
Wann rechnet sich eine Wärmepumpe?
Das kommt auf die Definition an: Für die Umwelt „rechnet“ sich der Einbau einer Wärmepumpe fast immer, weil sie effizienter und klimafreundlicher ist als eine alte Öl- oder Gasheizung. Ob sie sich auch aus finanzieller Sicht lohnt, hängt derweil von mehreren Faktoren ab, insbesondere:
• den Kosten der Wärmepumpe,
• den Fördermöglichkeiten in Ihrem Bundesland,
• dem Wirkungsgrad des Geräts und
• dem Strompreis.
Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass sich die Anschaffungskosten für eine Wärmepumpe innerhalb von 10 bis 15 Jahren amortisieren. Im Einzelfall sollte für eine solche Einschätzung jedoch am besten ein Energieberater oder ein Fachinstallateur für Wärmepumpen hinzugezogen werden.
Welche Wärmepumpen werden gefördert?
In Deutschland werden mittlerweile fast alle energieeffizienten und umweltfreundlichen Wärmepumpen gefördert. Dazu zählen Luft-Wasser-Wärmepumpen, Sole-Wasser-Wärmepumpen, Wasser-Wasser-Wärmepumpen und hybride Wärmepumpensysteme. Die Förderungsmöglichkeiten unterscheiden sich mitunter jedoch von Bundesland zu Bundesland. Eine Liste der förderfähigen Wärmepumpenanlagen finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).