Sie planen ein Photovoltaik-Projekt? Erneuerbare Energien wie Photovoltaik sind zur Erreichung unserer Klimaziele zwingend notwendig. Die Bundesregierung setzt sich daher sehr für deren konsequenten Ausbau ein und stellt verschiedene Förderungen bereit, um den Zugang zu erneuerbarer Energie weiter voranzutreiben. Mit dem neuen Jahressteuergesetz gibt es seit Anfang 2023 Maßnahmen, die den Ausbau von Photovoltaikanlagen und thermischen Solaranlagen weiter fördern. Für Privatpersonen, die eine eigene Solaranlage neu an ihrem Haus installieren möchten, gibt es verschiedene Möglichkeiten der Förderung.
Das Solarpaket I wurde von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Das Gesetzespaket wird die Bürokratie bei der Installation von Photovoltaikanlagen abbauen und den Ausbau der Solarenergie in Deutschland vorantreiben.
Mehr zu den Vereinfachungen finden Sie hier:
Wir unterstützen Sie im Anschluss mehr über Förderungen für Ihre Solaranlage herauszufinden. Welche Solar-Förderung es für welche Anlage gibt, welche Vorteile sich darauf für Sie ergeben, beantworten wir im Nachfolgenden.
Senkung der Umsatzsteuer
Die Lieferung und Installation von PV-Anlagen unterliegt ab dem 01. Januar 2023 einem Nullsteuersatz. Somit gibt es keine Umsatzsteuer mehr für Photovoltaikanlagen, die auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden. Diese Maßnahme betrifft alle einzelnen Teile einer Solaranlage wie
- • Photovoltaikmodule
- • Batteriespeicher
- • Wechselrichter
Balkon-PV-Anlagen, auch Balkonkraftwerke genannt, zählen zu den hier betroffenen Solaranlagen. Ebenso Photovoltaikanlagen im Garten oder auf Carports. Bei letzterem sollten Sie abklären, inwiefern Sie eine Baugenehmigung benötigen. Lediglich mobile Solaranlagen bleiben unberücksichtigt, da ihr Zweck nicht auf Wohngebäude basiert. Darüber hinaus entfällt auch beim Austausch einzelner Komponenten oder bei der Erweiterung einer bestehenden Photovoltaikanlagen die Umsatzsteuer. Eine reine Reparatur ist jedoch hiervon ausgeschlossen.
Haben Sie schon in 2022 eine Photovoltaikanlage gekauft, diese wurde ihnen jedoch noch nicht vollständig geliefert oder installiert, greift auch hier der Nullsteuersatz. Grundsätzlich sind Händler und Handwerker dazu angehalten diesen an Sie weiterzugeben. Eine Verpflichtung gibt es jedoch nicht. Ob und inwiefern es schlussendlich bei Ihnen zum Tragen kommt, ist vertragsabhängig.
Weitere Informationen zur Förderung von Photovoltaikanlagen finden Sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums.
Einspeisevergütung
Wenn Sie mit der Photovoltaikanlage die Einspeisung ins öffentliche Stromnetz planen, sollten Sie sich bei Ihrem Finanzamt als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG anmelden. Einspeisende PV-Anlagen gilt es steuerlich anzumelden. In diesem Fall profitieren Sie von der Einspeisevergütung als PV-Förderung.
Die Einspeisevergütung ist durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz: EEG, geregelt. Dieses Gesetz legt den Preis für die Entgegennahme von Überschussstrom für 20 Jahre fest. Das ist Strom, den Sie mit Ihrer PV-Anlage generieren, aber nicht selbst verbraucht haben und ins Netz einspeisen. Seit Januar 2023 gelten neue Bestimmungen beim sogenannten EEG 2023. Unter anderem gibt es nun folgende Regelungen:
• Die Umsatzsteuer entfällt auch bei der Einspeisevergütung, es sei denn Sie verzichten mit Ihrer Photovoltaikanlage auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung.
• PV-Anlagen, die nach dem 30. Juli 2022 in Betrieb gingen, profitieren vom Wegfall der EEG-Umlage. Damit entfällt für Sie ein zusätzlicher Erzeugungszähler und Sie können Ihren Stromverkauf leichter abrechnen.
• Für selbige Photovoltaikanlagen gelten höhere und neue Vergütungssätze. Anlagen, die auch zur Eigenversorgung verwendet werden, erhalten bis zu einer installierten Leistung von 10kWp 8,2 Cent pro kWh, größere Anlagen ab 10kWp 7,1 Cent pro kWh. Volleinspeisende Anlagen erhalten bis 10 kWp 13 Cent pro kWh, ab 10 kWp 10,9 Cent pro kWh.
PV-Speicher-Programm einzelner Bundesländer
Einige Bundesländer verfügten 2022 noch über Förderprogramme für einen Solarstromspeicher. Stand Februar 2023 finden sich nur noch Fördergelder in Berlin. Dort gibt es einen Zuschuss für Batteriespeicher mit bis zu 300€ pro kWh Speicherkapazität. Hinzu kommen ein Sonderanlagen-Bonus für Photovoltaik auf Fassaden, Gründächern oder Wohngebäuden mit Denkmalschutz. Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben ihr Förderungsbudget verbraucht. Im Laufe des Jahres kann es hier jedoch zu einer Neuauflage kommen.
Mehr Informationen zu den Förderinhalten und Bedingungen finden Sie auf den Homepages der jeweiligen Bundesländer.
KfW-Förderprogramme für Solaranlagen
Schon seit einigen Jahren stellt die KfW günstige Kredite für die Errichtung von neuen Anlagen, die Erweiterung von bestehenden Anlagen oder auch für die Neuanschaffung eines PV-Speichers für Privatpersonen bereit. Die KfW, kurz für Kreditanstalt für Wiederaufbau, ist eine deutsche Förderbank und Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR). Sie stellt Kredite für Maßnahmen bereit, mit denen Sie Ihre sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Lebensbedingungen verbessern können. Die dafür notwendigen Finanzierungsmittel generiert die KfW hauptsächlich aus dem internationalen Kapitalmarkt. Sie verfügt dabei nicht über Kundeneinlagen und hat auch keine Filialen, in denen Kunden z. B. ein Konto eröffnen können.
Ein großer Förderbereich der KfW-Bank ist die Förderung Erneuerbarer Energien. Mit einer KfW-Förderung erhalten Sie neben Zuschüssen durch Kommunen und Bundesländern also eine zusätzliche finanzielle Unterstützung, etwa für die Anschaffung von PV-Anlagen, Solarthermien oder Wärmepumpen.
KfW-Förderprogramm 270 für Ihre PV-Anlage
Mit dem Förderprogramm 270 unterstützt die KfW den Kauf und die Installation von Photovoltaik als Einzelmaßnahme. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die PV-Anlage an der Fassade, auf Freiflächen oder auf dem Dach anbringen lassen. Die Fördermittel des KfW-Programm 270 decken folgende Bereiche ab:
• Errichtung, Erweiterung und Erwerb einer PV-Anlage
• Anschaffung eines Stromspeichers
• Planung, Projektierung und Installation
Wenn Sie das KfW-Programm Erneuerbare Energien – Standard (270) nutzen möchten, müssen Sie allerdings auf ein paar Dinge achten: Die Förderanfrage muss vor dem Start des Vorhabens gestellt werden. Wer eine gebrauchte PV-Anlage erwerben möchte, kann die Förderung nur in Anspruch nehmen, wenn für diese Anlage zuvor noch keine KfW-Förderung genutzt wurde.• In diesem Fall muss die Anlage umgehend mit einer Leistungssteigerung modernisiert werden. Außerdem darf die Anlage bei Antragsstellung noch keine 12 Monate am Netz sein.
Sind keine weiteren Sanierungsmaßnahmen geplant, können Sie die Finanzierung in Anspruch nehmen. Der Zinssatz für diesen Kredit ist niedrig – das macht ihn u.a. auch so attraktiv für Privatpersonen.
Um die KfW-Fördermittel 270 für Ihre Photovoltaikanlage zu beantragen, kontaktieren Sie Ihre Hausbank. Diese kümmert sich um die Abwicklung des KfW-Kredits. Allerdings können Sie den Antrag ganz einfach mit dem KfW-Förderungsassistenten auf der Homepage der KfW vorbereiten. Um den Rest kümmert sich Ihre Bank. Sobald der Antrag bewilligt ist, wird der Förderbetrag durch die KfW garantiert und über Ihre Bank abgewickelt.
Die Konditionen und Zinssätze des Fördermittels KfW 270 können sich jederzeit ändern. Genaue Angaben dazu finden Sie auf der Detailseite Erneuerbare Energie – Standard der KfW.
KfW-Förderprogramm 261 für Ihre solarthermische Solaranlagen
Mit dem Wohngebäude-Kredit 261 können Sie im Rahmen einer Sanierung, eines Immobilienkaufs oder eines Neubaus Ihre Solarthermie-Anlage gefördert zu finanzieren.
Hierzu sollten ihre energetischen Maßnahmen zur Herstellung eines KfW-Effizienzhauses abgeschlossen sein. Als Mindestanforderungen sollten Sie über ein KfW-Effizienzhaus 85 bzw. über das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude verfügen, könnte eine Solarthermie-Anlage durch den Wohngebäude-Kredit 261 der KfW gefördert werden.
Bei der Beantragung gehen Sie vor, wie auch bei der Photovoltaik-Förderung: Wenden Sie sich an Ihre Hausbank. Diese wird alles Erforderliche in die Wege leiten.
Genauere Informationen zu Konditionen und Beantragung sowie weiteren Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Homepage der KfW zum Thema Wohngebäude-Kredit 261.
Fazit: Eigene Solaranlage mit KfW-Förderung
Immer mehr Hausbesitzer möchten auf Erneuerbare Energien für die Strom- und Wärmeversorgung umsteigen. Die Anschaffung und Errichtung von PV-Anlagen und solarthermischen Anlagen sind nicht ganz günstig. Förderprogramme wie die KfW-Förderung Photovoltaik 270 oder der KfW-Kredit 261 für Wohngebäude ermöglichen es durch Finanzierungen zu besonders günstigen Konditionen auch Privatpersonen, den Umstieg zu realisieren.